Die Baum- oder Regelkontrolle

Eine Baumkontrolle ist eine Sichtkontrolle im Sinne der Verkehrssicherungspflicht gemäß §§  823 ff. BGB.
Bei der Baumkontrolle werden Bäume ohne technische Hilfsmittel durch systematische Inaugenscheinnahme auf 
verkehrsgefährdende Schäden oder Defektsymptome an Wurzel, Stamm und Krone untersucht.

Die höchstrichterlich anerkannte Methode zur Baumkontrolle ist das Visual Tree Assessment ( VTA ).

Bestimmte Pathogene, schwere Defekte und statisch relevante Schäden können verkehrsgefährdend sein 
und müssen im Zweifelsfall durch eine gesonderte, eingehende Untersuchung ( EU ) verifiziert werden.

Erkennt der Kontrolleur eine Gefahr, werden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit empfohlen.

Häufig empfohlene Maßnahmen sind das Entfernen des vorhandenen Totholzes, Einkürzungen, 
Kronenentlastungsschnitte oder der Einbau von Kronensicherungen.

Insofern die vorgenannten Maßnahmen seitens des Kontrolleurs nicht vertretbar sind, 
kann auch die Fällung oder ein baumumfeldschonender Abtrag des Baumes in Frage kommen.

In Deutschland ist der aktuelle Stand der Technik in der Baumkontrollrichtlinie 2020 
der FLL ( Forschungsanstalt für Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau ) beschrieben.


Quelle : © arborist.NRW, 2015 

Die Methode des VTA ( Visual Tree Assessment )

Schadensdiagnosen und Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit eines Gehölzes
werden nach der höchstrichterlich anerkannten Methode des VTA durchgeführt.

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